Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten — Warum eigentlich?

Jeder, der mal einer Landtagssitzung besucht, über ParlaTV einer Tagung  zuge­hört oder eine Debatte in einem Plenarprotokoll nach­ge­le­sen hat, kennt die­sen Satz: 

„ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten“. 

Manchmal wird statt der Erlaubnis von einer Genehmigung Gebrauch gemacht. Und ab und soll eine Zustimmung des Präsidenten zum Zuge kommen. 

Rechtskundige Zuhörer kom­men dann ins Grübeln: Wie war das noch­mal ein­mal? Die vor­he­rige Zustimmung heißt Einwilligung. Die nach­träg­li­che Zustimmung hin­ge­gen ist eine Genehmigung. Und Erlaubnis und Genehmigung ist das Gleiche. Oder war es anders herum? 

Das große Rhetorikkreuz am Bande bekom­men Redner, die die Floskel ohne zu Stottern in Klammern spre­chen kön­nen: „… betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU-​​Fraktion, Herr Callsen – ich zitiere (mit Genehmigung des Landtagspräsidenten) –, dass das Land …“. 

Nicht so rechts­kun­di­gen Zuhörern ohne Interesse in Rhetorik sind diese Spitzfindigkeiten egal. Sie frage sich: Warum bitte muss die Präsidentin das geneh­mi­gen? Was ist denn das für eine Sitte? Wo kommt die denn her? Und: Kann man das viel­leicht ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren und die Zustimmung ein für alle Mal und gebüh­ren­frei erteilen?

Der Blick in die Geschäftsordnung des Landtages hilft nicht wei­ter. Deren § 56 regelt Form und Dauer der Rede. Von einer Genehmigungspflicht des Präsidenten ist nir­gends keine Rede. Da wäre aber noch der Kommentar zur Geschäftsordnung. So ein Kommentar hilft, die Unklarheiten, die jede klare Regel mit sich bringt, zu besei­ti­gen. Und tat­säch­lich fin­det sich was: 

Das Rederecht des Abgeordneten umfasst auch das Recht, Zitate vor­zu­tra­gen. Wenngleich es üblich ist, dass der Redner die Genehmigung des Präsidenten zumin­dest unter­stellt („ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten …“), ist diese Genehmigung für das Verlesen des Zitats nicht erfor­der­lich. 

Also, liebe Volksvertreter. Dann könnt ihr das ein­fach weg­las­sen. Kein Ordnungsruf droht. Und die gefühl­ten 500 „ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin“, die wir in jeder drei­tä­gi­gen Sitzung hören und die anein­an­der­ge­reiht 25 1/​2 Minuten lang sind, könn­ten in zusätz­li­che Reden oder frü­he­ren Feierabend inves­tiert werden. 

Bleibt noch die Frage, wo die Marotte her­kommt. Carsten Maltzan, Sprecher des Landtagspräsidenten, hat nach­ge­forscht: Vollständig auf­klä­ren lässt sich die Marotte nicht. Aber diese Erklärung liegt nahe: Die Abgeordneten spre­chen in der Regel ja in freiem Vortrag (so steht es jeden­falls in der Geschäftsordnung. Der Kommentar schränkt das vor­sich­tig ein: „Die Vorschrift hat ledig­lich Appellcharakter“). Zitieren sie nun etwas, ist ihr Vortrag nicht mehr frei. Also brau­chen sie eine Genehmigung Zustimmung. Und die erbit­ten sie sich vom Präsidenten.

Ich fürchte, wenn wir das genau neh­men, dann hat der Präsident viel zu tun, wenn er jedem Satz, den eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter nicht in freiem Vortrag spricht, son­dern vom Blatt abliest, zustim­men muss.

Über Swen Wacker

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.
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2 Antworten auf Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten — Warum eigentlich?

  1. Kai Dolgner sagt:

    Ich habe das auch am Anfang gefragt, genauso, warum nie jemand zur Antragsbegründung redet…Nun hast Du mir den zwei­ten Teil mei­ner Parlamenstrituale geklaut, den ich eigent­lich über Weihnachten schrei­ben wollte:
    http://www.spd.ltsh.de/blog/parlamentsrituale-teil-1-auf-der-suche-nach-der-begr-ndung

    • Swen Wacker sagt:

      Kai, Du bist doch jetzt bald selbst ein alter Hase. Dir fal­len bestimmt noch ein paar mehr Zöpfe ein, die man mal abschnei­den könnte. Und wenn Du doch was über die­ses Ritual schrei­ben willst, dann darfst Du mich zitie­ren aber bitte ohne Erlaubnis des Präsidenten :-)