Zur Zeit arbeitet die Koalition aus SPD, GRÜNEN und SSW gemeinsam mit den PIRATEN daran, das Wahlrecht zu ändern, so dass bereits 16-jährige bei Landtagswahlen wählen können. CDU und FDP sehen das kritisch. Nun hat sich der Berliner Jugendforscher Klaus Hurrelmann zu Wort gemeldet.
In einem Brief an den Landtag spricht er sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Lebensjahre aus:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag würde mit einer solchen maßvollen Senkung des Wahlalters gesicherten Entwicklungserkenntnissen gerecht werden und auf der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Lebensbedingungen von Jugendlichen in diesem Altersabschnitt inzwischen spürbar verändert haben.”
Er rät davon ab, Menschen auf Grund von Reife zur Wahl zuzulassen. Das würde auch bei 70- bis 80-jährigen nicht diskutiert. Entwicklungspsychologisch würde die nötige Abstraktionsfähigkeit im Alter zwischen 12 und 14 entwickelt — komplexe Zusammenhänge könnten dann verstanden werden.
Hurrelmann differenziert in seiner Empfehlung nicht Wahlberechtigung und Wählbarkeit, spricht in seiner Einleitung aber das aktive und das passive Wahlrecht explizit an. Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf sieht aber nur vor, dass 16-jährige wählen dürfen — um kandidieren zu können müssten sie auch weiterhin volljährig sein. Hurrelmanns Empfehlung scheint sich auf beide Arten des Wahlrechts zu erstrecken.
Natürlich könnte man sagen, wenn eine 16-jährige Kandidieren will, und sie die nötige Zustimmung bekommt — warum sollte sie nicht in den Landtag einziehen? Problematisch ist dann allerdings, dass die junge Abgeordnete schon für die Kandidatur die Einwilligung ihrer Eltern benötigen würde.
Nach der ersten Lesung am 23. August 2012 wird das Gesetz zur Zeit Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.