Jugendforscher Hurrelmann spricht sich für Wahlalter 16 aus

Von | 4. Oktober 2012

Zur Zeit arbei­tet die Koalition aus SPD, GRÜNEN und SSW gemein­sam mit den PIRATEN dar­an, das Wahlrecht zu ändern, so dass bereits 16-jäh­ri­ge bei Landtagswahlen wäh­len kön­nen. CDU und FDP sehen das kri­tisch. Nun hat sich der Berliner Jugendforscher Klaus Hurrelmann zu Wort gemel­det.

In einem Brief an den Landtag spricht er sich für eine Absenkung des akti­ven Wahlalters auf 16 Lebensjahre aus:

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag wür­de mit einer sol­chen maß­vol­len Senkung des Wahlalters gesi­cher­ten Entwicklungserkenntnissen gerecht wer­den und auf der Tatsache Rechnung tra­gen, dass sich die Lebensbedingungen von Jugendlichen in die­sem Altersabschnitt inzwi­schen spür­bar ver­än­dert haben.”

Er rät davon ab, Menschen auf Grund von Reife zur Wahl zuzu­las­sen. Das wür­de auch bei 70- bis 80-jäh­ri­gen nicht dis­ku­tiert. Entwicklungspsychologisch wür­de die nöti­ge Abstraktionsfähigkeit im Alter zwi­schen 12 und 14 ent­wi­ckelt — kom­ple­xe Zusammenhänge könn­ten dann ver­stan­den wer­den.

Hurrelmann dif­fe­ren­ziert in sei­ner Empfehlung nicht Wahlberechtigung und Wählbarkeit, spricht in sei­ner Einleitung aber das akti­ve und das pas­si­ve Wahlrecht expli­zit  an. Der aktu­ell dis­ku­tier­te Gesetzentwurf sieht aber nur vor, dass 16-jäh­ri­ge wäh­len dür­fen — um kan­di­die­ren zu kön­nen müss­ten sie auch wei­ter­hin voll­jäh­rig sein. Hurrelmanns Empfehlung scheint sich auf bei­de Arten des Wahlrechts zu erstre­cken.

Natürlich könn­te man sagen, wenn eine 16-jäh­ri­ge Kandidieren will, und sie die nöti­ge Zustimmung bekommt — war­um soll­te sie nicht in den Landtag ein­zie­hen? Problematisch ist dann aller­dings, dass die jun­ge Abgeordnete schon für die Kandidatur die Einwilligung ihrer Eltern benö­ti­gen wür­de.

Nach der ers­ten Lesung am 23. August 2012 wird das Gesetz zur Zeit Innen- und Rechtsausschuss wei­ter bera­ten.

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