Online-Glückspiel: Bundesrat erkennt Untauglichkeit von Netzsperren an

Von | 11. Juli 2011

Der Bundesrat hat am ver­gan­ge­nen Freitag (08. Juli 2011) eine Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt beschlos­sen.

Die EU-Kommission dis­ku­tiert in den Grünbuch (Seite 39) drei Instrumente, um „uner­laub­te und grenz­über­schrei­ten­de Online-Gewinnspieldienste zu beschrän­ken”:

  • Filtern des Bereichsnamensystems (DNS-Filterung),
  • Internetprotokoll (IP)-Blockierung,
  • Zahlungsblockierung

und fragt dann (Frage 51): Wie beur­tei­len Sie die oben beschrie­be­nen Methoden sowie ande­re tech­ni­sche Werkzeuge zur Begrenzung des Zugangs zu Online-Gewinnspieldiensten oder Zahlungsdiensten?

Die Antwort des Bundesrates ist sicher­lich nicht das, was man sich als Netzpolitiker erhofft. Deshalb kann ich die skep­ti­sche Haltung von Heise, Netzpolitik und Gulli schon nach­voll­zie­hen. Ich fin­de aller­dings, dass man die Antwort des Bundesrates im Kontext Netzsperren posi­tiv wen­den soll­te: Wer, wie der Bundesrat in sei­ner Stellungnahme als Antwort zur Frage 51, schreibt:

(…) Sowohl bei den Blockierungen von Internetseiten als auch bei der Zahlungsblockierung bestehen aller­dings vie­le Umgehungsmöglichkeiten sei­tens der Glücksspielanbieter bei­spiels­wei­se durch Auswechseln der Internetadresse oder der Kontoverbindung. (…)

gibt „amt­lich” zu, dass Netzsperren nicht funk­tio­nie­ren. Das muss jetzt noch in die Wahrnehmungsorgane der Ministerpräsidenten, wenn sie über den Glückspielstaatsvertrag dis­ku­tie­ren. Frei nach Fredl Fesls Anlass-Jodler: „Eine Sperre, die nicht sperrt, die ist über­haupt nix werrt”.

Von:

Swen Wacker, 49, im Herzen Kieler, wohnt in Lüneburg, arbeitet in Hamburg.

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