Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (08. Juli 2011) eine Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt beschlossen.
Die EU-Kommission diskutiert in den Grünbuch (Seite 39) drei Instrumente, um „unerlaubte und grenzüberschreitende Online-Gewinnspieldienste zu beschränken”:
- Filtern des Bereichsnamensystems (DNS-Filterung),
- Internetprotokoll (IP)-Blockierung,
- Zahlungsblockierung
und fragt dann (Frage 51): Wie beurteilen Sie die oben beschriebenen Methoden sowie andere technische Werkzeuge zur Begrenzung des Zugangs zu Online-Gewinnspieldiensten oder Zahlungsdiensten?
Die Antwort des Bundesrates ist sicherlich nicht das, was man sich als Netzpolitiker erhofft. Deshalb kann ich die skeptische Haltung von Heise, Netzpolitik und Gulli schon nachvollziehen. Ich finde allerdings, dass man die Antwort des Bundesrates im Kontext Netzsperren positiv wenden sollte: Wer, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme als Antwort zur Frage 51, schreibt:
(…) Sowohl bei den Blockierungen von Internetseiten als auch bei der Zahlungsblockierung bestehen allerdings viele Umgehungsmöglichkeiten seitens der Glücksspielanbieter beispielsweise durch Auswechseln der Internetadresse oder der Kontoverbindung. (…)
gibt „amtlich” zu, dass Netzsperren nicht funktionieren. Das muss jetzt noch in die Wahrnehmungsorgane der Ministerpräsidenten, wenn sie über den Glückspielstaatsvertrag diskutieren. Frei nach Fredl Fesls Anlass-Jodler: „Eine Sperre, die nicht sperrt, die ist überhaupt nix werrt”.