Landeswahlleiterin: Einsprüche zur Landtagswahl sind unbegründet

Von | 9. August 2012
Ausriss aus dem Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnis der LTW 2012 des Statistischen Amtes für HH und SH

Ausriss aus dem Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnis der LTW 2012 des Statistischen Amtes für HH und SH

Im Umdruck 18/​45 lässt sich der Vorprüfungsbericht der Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler nach­le­sen. Dort wer­den die Einsprüche zur Landtagswahl am 6. Mai 2012 auf­ge­lis­tet und juris­tisch bewer­tet.

Eine Reihe Menschen hat sich am Status des SSW gestört, jemand beschwert sich über ver­meint­li­che Schützenhilfe der FDP Bundestagsfraktion und eine poli­zei­lich auf­ge­lös­te NPD-Wahlveranstaltung. Ein Einspruchsführer bean­stan­det, dass es für Justizvollzugsanstalten kei­nen beweg­li­chen Wahlvorstände gege­ben habe. Etwas Besonderes, scheint der Einspruch 23 zu sein, der anhand des gerin­gen Stimmensplittings der FDP- und der PIRATEN-Wähler im Wahlkreis 4 Flensburg-Land ver­mu­tet, dass die Wahl mani­pu­liert wur­de, um die Wahlbeteiligung höher dar­zu­stel­len:

„Soweit über­haupt aus dem Einspruch erkenn­bar, hält der Einspruchsführer die Zahl der auf die­se bei­den Parteien ent­fal­le­nen Erststimmen für zu hoch.”

Alle Einsprüche wer­den von der Landeswahlleiterin als unbe­grün­det bewer­tet. Die eigent­li­che Wahlprüfung führt jedoch der Landtag durch. Er ent­schei­det über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.

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