Parlamentsfernsehen rechtlich nicht unproblematisch

Wie CARTA berich­tet, sen­det der Deutsche Bundestag sein Parlamentsfernsehen ohne Rechtsgrundlage „im rechts­freien Raum”. Das hat Thomas Fuchs, Vorsitzender der Medienanstalt Schleswig-​​Holstein/​Hamburg, heute Bundestagspräsident Norbert Lammert erklärt. Aus der zuge­hö­ri­gen Pressemitteilung der Landesmedienanstalten geht her­vor, dass der Bundestag die nötige „rund­funk­recht­li­che Zulassung” nicht besitzt und diese auch nicht erteilt wer­den kann. Dieses wider­sprä­che nach deren Einschätzung dem Gebot der Staatsferne, das juris­ti­schen Personen des öffent­li­chen Rechts solch eine Zulassung verwehre.

Als Begründung wird ange­führt, dass die ehe­mals ver­schlüs­selte Über­tra­gung des Programms inzwi­schen unver­schlüs­selt erfolge. Darüber hin­aus wurde das ursprüng­lich rein auf die Über­tra­gung von Sitzungen beschränkte Programm inzwi­schen um redak­tio­nelle Teile erwei­tert. Fuchs erklärte dazu: „Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle ande­ren Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeit­ge­mäße Art und Weise zu infor­mie­ren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestal­te­tes Parlamentsfernsehen.” (Hervorhebung: Landesblog)

Den letz­ten Satz inter­pre­tiere ich als juris­ti­scher Laie so, dass das ParlaTV des schleswig-​​holsteinischen Landtages nicht betrof­fen ist. Denn als nicht redak­tio­nell beglei­te­tes Programm wer­den hier aus­schließ­lich die Sitzungen des Landtages und nicht ein­mal die der Ausschüsse über­tra­gen. Aber viel­leicht lässt sich jemand mit mehr medi­en­recht­li­cher Kompetenz in den Kommentaren zu einer Aussage hinreißen.

Ich würde es sehr bedau­ern, wenn ParlaTV als wich­ti­ges Informationsangebot für poli­tisch Interessierte ein­ge­schränkt oder ein­ge­stellt wer­den müsste. Zwar über­trägt bei­spiels­weise der Offene Kanal Kiel (OKK) aus dem Landeshaus, doch das Angebot ist nicht ver­gleich­bar. Denn der OKK über­trägt oft­mals ledig­lich Teile der Sitzungen. Immerhin ist er inzwi­schen über den Livestream im gesam­ten Land ver­füg­bar. Einen voll­wer­ti­gen Ersatz für ParlaTV sehe ich nicht.

Über Oliver Fink

Biografische Angaben finden sich unter http://Oliver.Fink.SH/.
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4 Antworten auf Parlamentsfernsehen rechtlich nicht unproblematisch

  1. Ist ParlaTV denn über­haupt Rundfunk? Oder bie­ten sie nur ein Informationsangebot zum indi­vi­du­el­len Abruf im Internet an? „Rundfunk” ist Senden an alle ohne Abruf, und eben das ist ein Internetangebot ja nun­mal genau nicht.

    Das Bundestagsfernsehen wird hin­ge­gen tat­säch­lich per Satellit und Kabel als TV-​​Programm gesen­det, was laut Pressemitteilung erst ein Problem zu sein scheint, seit­dem dort nicht mehr über eine Verschlüsselung eben­falls eine Schranke „Abruf” vor­han­den ist.

    • Oliver Fink sagt:

      Das sind gute und berech­tige Fragen, die auch ein­mal medi­en­recht­lich zu bewer­ten wären. Bei der Juristerei kommt man ja oft ledig­lich mit gesun­dem Menschenverstand nicht wirk­lich weiter…

  2. @Markus: Der tech­ni­sche Weg (hier: Stream statt Satellit/​Kabel) ist nicht das Entscheidende. Maßgeblich ist, ob ein Angebot an die Allgemeinheit gerich­tet und ob es (nur) in Echtzeit zu emp­fan­gen ist. Beides trifft unpro­ble­ma­tisch zu. Und es dürfte ins­be­son­dere auch nicht dar­auf ankom­men, daß der Nutzer erst kli­cken muß: Auch den Fernseher muß erst jemand ein­schal­ten ;-)
    Man wird die Abgrenzung also in der Tat inhalt­lich vor­neh­men müssen…