Nach dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz steht es momentan sieben Firmen (wie z.B. JAXX/mybet oder bwin) zu, Glücksspiele wie Sportwetten anzubieten. Weitere vier bis sechs werden wohl noch vergeben, so Innenminister Andreas Breitner. Denn so groß der politische Wille der jetzigen Landesregierung ist, muss sie sich an bestehende Gesetze so lange halten, bis sie eine andere rechtliche Grundlage geschaffen hat. Einen Einstieg in den GlüStV könnte sie frühestens in der Augustsitzung des Landtages am 22.08 auf den Weg bringen. Bis dahin muss das Innenministerium die 42 vorliegenden Anträge weiter bearbeiten. Innenminister Breitner sagt dazu dem sh:z: „Hier trifft ein sehr stark ausgeprägter politischer Wille auf rechtliche Notwendigkeiten. In diesem Fall stehe ich auf der Seite des Rechts und werde es auch umsetzen.“
Selbst wenn das Gesetz irgendwann geändert oder abgeschafft werden sollte, behalten die vergebenen Lizenzen ihre Gültigkeit für mindestens 6 Jahre. Eine Aberkennung der Lizenzen wäre nur unter hohen Schadenersatzforderungen der Firmen gegenüber dem Land möglich. Jetzt den Ausstieg aus dem Ausstieg (aus dem GlüStV) zu planen, macht aus Schleswig-Holstein keineswegs ein wieder auf den Pfad der Tugend gelangtes verlorenes Schäflein, sondern versetzt Schleswig-Holstein als Wirtschaftsstandort einen empfindlichen Dämpfer hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit.
Apropos: Als Oberbürgermeister von Kiel war Torsten Albig noch im Dezember 2011 in Verhandlungen mit einem privaten Sportwettenanbieter getreten, um über eine Ansiedlung in Kiel sowie einen Sponsorenvertrag zu beraten. Die Liberalisierung des Glücksspielmarktes war da zwar schon beschlossen, aber trat erst wenige Wochen später, Anfang 2012, in Kraft.
Zum Verlust der Glaubwürdigkeit käme auf Schleswig-Holstein durch den Beitritt zum GlüStV ein herber Verlust von Einnahmen — die es dringend braucht. Allein durch die vergebenen Lizenzen würde Schleswig-Holstein (nach Angaben der schwarz-gelben Vorgängerregierung) zwischen 40 und 60 Millionen Euro im Jahr einnehmen. Hinzu würden noch Steuereinnahmen und ein Zugewinn an Kaufkraft durch das Entstehen neuer Arbeitsplätze kommen.
Der jetzige GlüStV verstößt gegen europäisches Recht
Schon im Januar 2008 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Im Jahr 2010 beanstandete der Europäische Gerichtshof das monopolistische Gesetz, welches die „Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit” verletze. Das Monopol, welches von staatlicher Seite immer mit der Bekämpfung resp. der Eindämmung von Spielsucht verteidigt wurde, würde diesem hehren Ziel nicht gerecht, denn sie betrieben „intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren.”
Die jüngste Stellungnahme der EU-Kommission vom 20. März 2012 „druckte” das Landesblog einen Tag später im Wortlaut ab und Swen Wacker wies in seiner Kommentierung bereits darauf hin, dass auch die zur Notifizierung eingereichte — durch Schleswig-Holsteins forcierte Liberalisierung im Alleingang — und noch einmal überarbeitete Fasssung des GlüStV der 15 Länder noch kein eindeutiges „Go” bekommen habe. Die politische Hoffnung war natürlich, Schleswig-Holstein von seinem Alleingang abbringen zu können, um den GlüStV doch noch bundesweit halten zu können.
Die Argumente für den GlüStV sind scheinheilig
Wie bereits erwähnt, argumentieren Fürsprecher des Staatsvertrages meist mit der Bekämpfung von illegalem Glückspiel und der Eindämmung von Spielsucht. Sie behaupten, beides sei mit dem GlüStV in der bisherigen Form besser – oder überhaupt nur – möglich. Nach dem bestehenden GlüStV sind Lizenzen für private Sportwettenanbieter nicht vorgesehen, da die jeweiligen landeseigenen Lottogesellschaften das Monopol auf Glücksspiel halten, soweit nicht durch Casinos betrieben. Doch: Illegales Glücksspiel wird durch das Lottomonopol nicht verhindert.
Gerade der schleswig-holsteinische Alleingang war der Versuch, Lebenswirklichkeit der Nutzerinnen und Nutzer und gesetzliche Rahmenbedingungen so wieder aneinander anzunähern, dass geltendes Recht durchgesetzt und legales Glücksspiel unter Aufsicht und somit unter Kontrolle durchgeführt werden kann.
Spätestens wenn ein gesellschaftlicher Diskurs darüber entbrennt, ob eine verbreitete gesellschaftliche Praxis „zurecht“ noch illegal ist, – Juristen mögen den Verfassern diese dramatische Vereinfachung nachsehen – ist es im Hinblick auf die Akzeptanz geboten, das jeweilige Gesetz auf seine soziale Wirksamkeitschance hin zu überprüfen. Man muss dafür nicht Radbruch bemühen, es reicht, einen Blick auf ähnliche Missverhältnisse gesellschaftlicher Praxis und rechtlichen Gegebenheiten zu werfen:
Seit vielen Jahren erleben wir eine „legale Verharmlosung“ privaten Haschischkonsums und die Nutzung von Tauschbörsen im Internet wird über kurz oder lang ebenfalls dafür sorgen, dass die bestehende Rechtslage angepasst werden wird.
Bei allen wirtschaftlichen Interessen — und ein paar Posten gibt’s im Lottomonopol auch noch zu besetzen — sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Legalisierung — denn streng genommen ist das Schleswig-Holsteiner Modell mehr als nur eine Liberalisierung — immer auch die Bedingung der Möglichkeit von Aufsicht und Kontrolle darstellt. (Zuvor) illegales Glücksspiel wurde durch die Liberalisierung des Glücksspielmarktes also aus der Grauzone Illegalität herausgeholt und konnte erst jetzt unter eine wirksame Aufsicht gestellt werden. Was auf den ersten – oder: dogmatischen – Blick nach einem Widerspruch aussieht, wird klarer beim Blick auf die Extreme. Denn erst eine Lizenzierung privater Glücksspielanbieter ermöglicht Kontrolle und Aufsicht. Weder kann unkontrollierten Anbietern eine Kontrolle auferlegt werden, noch kann unlizenzierten Anbietern die Lizenz entzogen werden.
Gefahr eines Trojanischen Pferdes
Schaut man am Ende noch einmal auf die Wirksamkeitschance eines Glücksspielverbots, steht noch immer der Verdacht im Raum, über den Umweg des Glücksspiels soll der Boden für Netzsperren bereitet werden. Denn wie anders kann die (inländische) Nutzung von ausländischen, z.T. nicht-europäischen Angeboten verhindert werden, wenn — da ohne Zulassung — ihnen nicht die Lizenz entzogen werden kann. Die Debatte um den JMStV sollte alle Beteiligten wachsam machen für Argumente, die zu offensichtlich hehre Ziele verfolgen, wie in diesen Fällen Jugendschutz oder Suchtprävention. Immer dann, wenn diese Werte so lautstark vor sich her getragen werden, steht auch jemand hinter dem Banner. Jemand, der eine Agenda verfolgt.
Ja, wer die Liberalisierung einer Gibraltarisierung des Glücksspielmarktes vorzieht, verfolgt auch Interessen. Eines davon ist, Unternehmen anzusiedeln. Erfreulicherweise hat Ministerpräsident Albig darin Erfahrungen — wenn auch bislang nur als Oberbürgermeister. Ein anderes Interesse liegt darin, Gelegenheitsspielern die rechtliche Grundlage für Unterhaltung oder ein Hobby zu liefern. Das größte Interesse liegt nicht einmal in den erhofften Steuereinnahmen. Das größte Interesse liegt darin, dass Unternehmen, die ihre Lizenzen zeitlich befristet und unter Auflagen erhalten, im freien Wettbewerb um Kunden verantwortungsvoll handeln.
Und: Dass die Gefahr der Spielsucht von einem Monopolisten geringer sein soll als von mehreren privaten Anbietern, erschließt sich den Verfassern strukturell nicht. Die größte Gefahr der Spielsucht, darin sind sich alle Studien einig, geht ohnehin vom Automatenspiel aus.
(Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit der Landesblogger Philipp Neuenfeldt und Sebastian Maas entstanden. Unser System erlaubt aber leider nur eine Autorenangabe.)
Sehr richtig! Kann jedes Wort unterstreichen. Die Kreissportverbände, der Landessportverband und auch die Suchtberatungsstellen bekommen nun nicht mehr das im Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein avisierte Geld. Online-Spiel findet trotzdem — illegal in Deutschland — statt. Die (Steuer-)Einnahmen fließen in andere Länder. Wenn Stegner & Co. dem Glücksspielsstaatvertrag beitreten will, muß er sich auch für Netzsperren stark machen. Na, dann viel Spaß!!!!!!