
Justitia | Foto: dierk schaefer - CC BY 2.0
Während der mögliche „Gottesbezug” in der Landesverfassung recht emotional im Landtag diskutiert wurde, sind die meisten Änderungen unumstritten. Der Landtag hatte im April 2013 einen Sonderausschuss damit beauftragt, die Verfassungsreform vorzubereiten. Anfang Juli legte der Ausschuss seinen Bericht vor. Ein kurzer Überblick.
Bevor der Sonderausschuss eingerichtet wurde, waren verschiedene Anträge zu Verfassungsänderungen gestellt worden. So forderte die CDU die „Verbesserung der Kooperation zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg” und eine „Bürgernahe Verwaltung”. Von der Fraktion der Piratenpartei stammen verschiedene Vorschläge „zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes”.
Unter dem Vorsitz des Landtagspräsidenten Klaus Schlie (CDU) arbeiteten in dem Sonderausschuss jeweils ein Abgeordneter der Fraktionen in zwanzig Sitzungen und einer Klausurtagung einen umfangreichen Ideenkatalog aus. Unterstützt wurde der Ausschuss dabei von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Prof. Dr. Ute Sacksofsky und Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig.
Generell wird die Nummerierung der Verfassungsartikel aufgeräumt. Die alten Artikel mit dem Zusatz a, b, c werden neu eingeordnet. Der alte Artikel 2a wird zum Beispiel 3 und die folgenden Artikel werden entsprechend verschoben. Insofern sieht die Verfassung dann aus wie neu.
Die Änderungen im Überblick:
- Es wird eine Präambel geben. Schleswig-Holsteins Landesverfassung war bislang die einzige ohne Präambel. Der Sonderausschuss sah darin die Chance besonders hervorzuhebende Beweggründe des Verfassunggebers aufzunehmen, die den vorrechtlichen Hintergrund der Verfassung widerspiegeln.
- Im Anschluss definieren die Artikel 1 – 4 den formalen Aufbau des Bundeslandes. Außer der Nummerierung ändert sich hier nichts.
- Danach werden verschiedene besondere Schutzrechte definiert: Nationale Minderheiten, pflegebedürftige Menschen, Gleichstellung, Minderjährige, die natürlichen Grundlagen, Kultur und der neue Artikel 7 sieht die Inklusion von behinderten und nicht-behinderten Menschen vor.
- Beim Schulwesen wird die explizite Erwähnung der Gemeinschaftsschule gestrichen. Stattdessen wurden die dänischen Schulen aufgenommen und die Verpflichtung friesischen und plattdeutschen Sprachunterricht zu fördern.
- Der Artikel 14 wird neu eingefügt. Er behandelt „Digitale Basisdienste, Zugang zu Behörden und Gerichten”: Das Land verpflichtet sich, den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu zentralen Dienste für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsabläufen bereitzustellen und stellt die elektronische Korrespondenz mit Behörde mit der persönlichen und schriftlichen gleich. Und unmittelbar nach Verkündung müssen Gesetze und Rechtsverordnungen auch elektronisch veröffentlicht werden. Sprich: eGovernment wird Staatsziel.
- Ein weiteres „digitales” Staatsziel ist der Artikel 15 „Digitale Privatsphäre”: „Das Land gewährleistet im Rahmen seiner Kompetenzen auch den Schutz der digitalen Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.” Wer hofft, dass Innenminister Andreas Breitner (SPD) dann aufhört, für die Vorratsdatenspeicherung zu werben, sollte nicht allzu enttäuscht sein, wenn er weiterhin von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht. Gleichzeitig ist ein Staatsziel kein Grundrecht — es ist damit nicht einklagbar.
In diesem Zug wurde auch neu geregelt, dass die öffentlichen Petitionen auch vom Petitionsausschuss öffentlich behandelt werden können. - Als neuer Artikel 30 können auf Verlangen des Landtages Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden.
- Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide werden gesenkt: Für ein Volksbegehren benötigte man bisher die Unterstützung von 5 % der Stimmberechtigten (ca. 112.000) — jetzt nun noch 80.000. Bei einem Volksentscheid muss die Mehrheit nicht mehr mindestens 25 % der Stimmberechtigten entsprechen, sondern nur noch 15 %. Mit ihrer Forderung eines obligatorischen Verfassungsreferendums konnte sich die Piratenpartei jedoch nicht durchsetzen — es gibt also keine Volksabstimmung über die neue Landesverfassung.
- Der alte Artikel 45 zur Verwaltungsorganisation wird um einen Absatz zur Bürgernähe ergänzt: „Die Organisation der Verwaltung und die Ausgestaltung der Verwaltungsverfahren orientieren sich an den Grundsätzen der Bürgernähe, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.” Auch hier ging es in der Diskussion im Sonderausschuss um eGovernment — aber auch um die Verwendung von mehr Leichter Sprache. Gleichzeitig wird durch den Hinweis auf „Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit” klar gemacht, dass das praktische Grenzen hat.
- Der neue Artikel 53 Regelt das Thema Transparenz: „Die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stellen amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.” — Da wartet dann ein Transparenzgesetz darauf, geschrieben zu werden.
- Die Deckungsnachweispflicht aus dem alten Artikel 54 wird konkretisiert. Der besagte bisher „Beschließt der Landtag Maßnahmen, die Kosten verursachen, so ist gleichzeitig für die nötige Deckung zu sorgen.” Der Landtag kann dazu jetzt Änderungen am Haushalt beantragen.
Und am Ende wird dann noch die Nummerierung in den ansonsten unberührten Artikel aktualisiert:
In den nachstehend aufgeführten Artikeln werden folgende Angaben ersetzt:
In Artikel 24, 25, 26 und 28 jeweils die Zahl „23“ durch die Zahl „29“; in Artikel 25 die Zahl „41“ durch die Zahl „48“; in Artikel 26 die Zahl „11“ durch die Zahl „17“; in Artikel 38 die Zahl „14“ durch die Zahl „20“; in Artikel 43 die Zahl „13“ durch die Zahl „19“; in Artikel 47 die Zahl „42“ durch die Zahl „49“; in Artikel 49 jeweils die Zahl „41“ durch die Zahl „48“; in Artikel 51 die Zahl „46“ durch die Zahl „54“; in Artikel 58 die Zahl „53“ durch die Zahl „61“; in Artikel 63 die Zahl „56“ durch die Zahl „ 64“; in Artikel 67 jeweils die Zahl „53“ durch die Zahl „61“ sowie die Angabe „59 a“ durch die Zahl „67“; in Artikel 68 die Zahl „44“ durch die Zahl „51“.
Die Diskussion ist jetzt erst einmal wieder in den Innen- und Rechtsausschuss verwiesen worden. Wir müssen also noch ein wenig Geduld haben. Da der Entwurf aber von allen Fraktionen getragen wurde, wird die Verfassung wohl ziemlich genau in dieser Form kommen. Wer sich noch mehr für die einzelnen Punkte interessiert sollte sich den Bericht des Sonderausschusses anschauen. Dort werden die einzelnen Punkte ausführlich erklärt.
Links
- Landesverfassung, Stand 2008
Falsche Verlinkung bei „verschiede Anträge der Piraten…
Danke! Der Link ist korrigiert!