Zwei netz- bzw. datenschutzpolitisch interessante Kleine Anfragen hat der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner gestellt:
- Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen Drucksache 17/1672
- Vorratsdatenspeicherung Drucksache 17/1667
Beide Fragen sind online noch nicht einsehbar, die Links laufen aktuell noch ins Leere. Für die Antwort hat die Landesregierung zwei Wochen Zeit.
Der Webseite des AK Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein kann man den Wortlaut der beiden Fragen entnehmen:
Zum Thema „Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen” fragt Dolgner, der Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss ist, die Landesregierung am 7. Juli:
- Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 eine weiträumige Funkzellenauswertung durchgeführt?
- Wenn ja,
a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
b) in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
c) wie viele Personen wurden erfasst (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
d) wie viele Personen konnten aufgrund der Funkzellenauswertung als Tatverdächtige ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet? - Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 vergleichbare Befragungen von Busunternehmen über ihre Fahrgäste durchgeführt?
- Wenn ja,
a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
b) welche Fragen wurden gestellt und welche Angaben wurden erhoben?
b) wie viele Personen konnten aufgrund der Befragung als Tatverdächtige von Straftaten im Zusammenhang mit der jeweiligen Demonstration ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?
In Sachen „Vorratsdatenspeicherung” fragt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung am 8. Juli:
- Welche polizeiliche Aufklärungsquote ergibt sich landesweit bei den 2008, 2009 und 2010 jeweils geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften (PKS-Schlüssel 143200, 143300 und 143400) mit der Kennung ‚Tatmittel Internet‘?“
- Wie viele Straftaten mit der Kennung ‚Tatmittel Internet‘?“ konnten 2010 in Schleswig-Holstein wegen fehlender Vorratsdaten nicht aufgeklärt werden?
- Wie viele dieser nicht aufgeklärten Straftaten unter 2.) sind schwere Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO?
- Bei wie vielen dieser nicht aufgeklärten Straftaten unter 3.) hätte eine Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber aus Vorratsdaten weitere Ermittlungen ermöglicht?
Da initiiert man was an und der Landesblog is schneller ;)
So ist fein, ihr macht doch wirklich alles Richtig.
Mit sonnigen Grüßen
aus Lübeck
Christopher-Daniel (cd)
Am schnellsten war der „AK Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein”. Steffen Voss veröffentlichte es dort schon vergangenen Donnerstag/Freitag.
Moin,
ich habe heute das Ergebnis bekommen. Ich hatte absichtlich das Jahr 2009 (da war Lothar Hay noch Innenminister) mitabgefragt. Die Anworten beruhigen mich dann doch:
1. Nein.
2. Entfällt
3. Entfällt
Kai